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IWB Nr. 4 vom Seite 189 Fach 10 International Gr. 10 Seite 30

Montrealer Übereinkommen über die Beförderung im internationalen Luftverkehr

von Rechtsanwalt Klaus Vorpeil, Gau-Bickelheim

Am ist das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) für die Staaten in Kraft getreten, die es ratifiziert haben. Es regelt die Abwicklung internationaler Lufttransporte neu. Von besonderer Bedeutung sind die neuen haftungsrechtlichen Vorschriften.

I. Hintergrund

Zur Harmonisierung des internationalen Luftprivatrechts wurde am das Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr unterzeichnet. Die allgemeinen Entwicklungen haben eine Modernisierung und Zusammenführung dieses Abkommens und der damit zusammenhängenden Übereinkünfte erforderlich gemacht. Insbesondere der Schutz von Verbraucherinteressen und die Forderung nach Regelungen über einen angemessenen Schadensersatz spielen hierbei eine wesentliche Rolle. Am wurde auf der Konferenz der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) in Montreal ein neues Regelwerk für die Abwicklung des internationalen Lufttransports geschaffen. Es ist am für die Staaten, die es ratifiziert haben, in Kraft getreten und löst das Warschauer Abkommen ab. ...

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