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IWB Nr. 4 vom Seite 183 Fach 5 Finnland Gr. 3 Seite 24

Unternehmensformen in Finnland

von Rechtsanwalt Dr. Dirk Kocher, LL.M.,
Latham & Watkins Schön Nolte, Hamburg

Als mögliche Rechtsformen zum Betrieb eines Unternehmens stehen in Finnland neben der AG die KG, die OHG, die stille und die einfache Gesellschaft, die Genossenschaft und das einzelkaufmännische Unternehmen zur Verfügung (daneben existiert auch in Finnland die EWiV). In der finnischen Wirtschaftspraxis gibt es dabei eine große Dominanz der AG. Im Jahre 2000 standen 218 196 AG nur 48 875 KG, 15 386 OHG und 2 336 Genossenschaften gegenüber (Timonen, a. a. O., S. 120).

I. Kapitalgesellschaften: Aktiengesellschaft

1. Monistisches Kapitalgesellschaftssystem

Die einzige Kapitalgesellschaftsform des finnischen Rechts ist die AG (auf Finnisch „Osakeyhtiö„, auf Schwedisch „Aktiebolag„; Schwedisch ist in Finnland zweite Amtssprache und nachfolgend sollen daher wenigstens die Rechtsformbezeichnungen auch auf Schwedisch wiedergegeben werden, da sie in der Praxis häufig vorkommen). Die Einführung einer der deutschen GmbH entsprechenden Rechtsform wurde zwar in Finnland immer wieder diskutiert, der Bedarf letztlich jedoch jeweils verneint, da die finnische AG zwar strikter geregelt ist als die deutsche GmbH, gleichzeitig aber deutlich liberaler als die deutsche AG. Seit 1997 gibt es immerhin die Zw...

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