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Rentenversicherung | Verfassungsmäßigkeit der beschleunigten Anhebung des Renteneintrittsalters für Frauen
Mit Beschl. v. - 1 BvR 2491/97 hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde einer 1942 geborenen Frau mangels Aussicht auf Erfolg nicht zur Entscheidung angenommen. Ihr Jahrgang ist der erste, der von der Beschleunigung der Anhebung des Renteneintrittsalters für Frauen von 60 auf 65 Jahre durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz von 1996 (WFG 1996) voll erfasst wird, was für die Beschwerdeführerin eine – gegenüber dem Reformgesetz 1992 – weitere Wertminderung des Rentenanspruchs bei vorzeitigem Renteneintritt um 6,3 % bedeutet. Das BVerfG sah die angegriffene Regelung jedoch als zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung i. S. des Art 14 Abs. 1 Satz 2 GG an, die von gewichtigen öffentlichen Interessen getragen werde und auch verhältnismäßig sei.