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Gesetzgebung | Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – Berichtigung des Haushaltsbegleitgesetzes 2004
Wie schon berichtet (vgl. NWB Heft 4/2004 S. 201 und Korn, NWB Blickpunkt Steuern 1/2004 Heft 4 S. 9), verweist die Inkrafttretensregelung des Art. 29 Abs. 2 des HBeglG 2004 irrtümlich auf Art. 14 Nr. 1 des HBeglG 2004 (Option zur USt beim Grunderwerb). Die nach Art. 29 Abs. 2 des HBeglG 2004 erforderliche EU-Ermächtigung bezieht sich aber auf Art. 14 Nr. 2 HBeglG 2004, der die Ausweitung des § 13b UStG u. a. auf alle Umsätze, die unter das GrEStG fallen, sowie auf Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen betrifft. Dieser Fehler ist nunmehr vom BMF mit Datum v. im BGBl 2004 I S. 69 berichtigt worden. Dort heißt es wie folgt: „Art. 29 Abs. 2 des Haushaltsbegleitgesetzes...BGBl 2003 I S. 3076