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Umsatzsteuer | Durchschnittssätze für pauschalierende Land- und Forstwirte
In der Hektik des Vermittlungsverfahrens zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 ist uns in NWB Heft 1-2/2004 vom auf der Seite 1 (In diesem Heft) leider ein Fehler unterlaufen, den wir zu entschuldigen bitten. Dort wird im ersten Absatz, vorletzte Zeile, ausgeführt, die Durchschnittssätze für pauschalierende Land- und Forstwirte seien um 2 Prozentpunkte von 9 v. H. auf 7 v. H. abgesenkt worden. Dieser Satz ist ersatzlos zu streichen. Wie der Aufsatz von Huschens in NWB F. 7 S. 6139 auf S. 6174 korrekt berichtet, ist der Durchschnittssatz (Vorsteuerpauschale) für Umsätze in der Land- und Forstwirtschaft (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 UStG) unverändert bei 9 v. H. geblieben. Die Pauschale von 5 v. H. für die Lieferungen von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen ist ebenfalls unverändert geblieben.