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Gesellschaftsrecht | Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft
Die Eintragung der Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft, die in einem Mitgliedstaat des EG-Vertrags wirksam gegründet worden und dort als rechtsfähig anerkannt ist, ins Handelsregister kann nicht allein deshalb versagt werden, weil sich ihr tatsächlicher Verwaltungssitz allein am Ort der Zweigniederlassung befindet (; ebenso OLG Zweibrücken, Beschl. v. - 3 W 21/03, NWB EN-Nr. 587/2003, mit Anm. v. Haack, MDR 2003, 1363).