Unterhaltszahlungen an verheiratetes Kind als außergewöhnliche Belastungen
Leitsatz
1) Hat der Steuerpflichtige Zahlungen für eine ihm gegenüber unterhaltsberechtigte Person (hier: verheiratetes Kind, das Regelstudienzeit
weit überschritten hat) geleistet und liegen auch die weiteren Voraussetzungen des § 33a Abs. 1 EStG vor, dann sind diese
Zahlungen unabängig von einer zivilrechtlichen Unterhaltsverpflichtung als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen.
2) Im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen ist eine Steuerermäßigung schon dann zu gewähren, wenn die Unterhaltsverpflichtung
(nur) potentiell vorliegt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 911 EFG 2002 S. 911 Nr. 14 NAAAB-10709
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