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FG Münster Urteil v. - 10 K 7470/00 E EFG 2002 S. 911

Gesetze: EStG § 12 Nr 2, BGB § 1589, BGB § 1601, BGB § 1606, BGB § 1608, EStG § 33a Abs 1

Außergewöhnliche Belastungen:

Unterhaltszahlungen an verheiratetes Kind als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz

1) Hat der Steuerpflichtige Zahlungen für eine ihm gegenüber unterhaltsberechtigte Person (hier: verheiratetes Kind, das Regelstudienzeit weit überschritten hat) geleistet und liegen auch die weiteren Voraussetzungen des § 33a Abs. 1 EStG vor, dann sind diese Zahlungen unabängig von einer zivilrechtlichen Unterhaltsverpflichtung als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen.

2) Im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen ist eine Steuerermäßigung schon dann zu gewähren, wenn die Unterhaltsverpflichtung (nur) potentiell vorliegt.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 911
EFG 2002 S. 911 Nr. 14
NAAAB-10709

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FG Münster, Urteil v. 20.02.2002 - 10 K 7470/00 E

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