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FG Köln Urteil v. - 7 K 4897/02 EFG 2003 S. 1167

Gesetze: EStG § 33a Abs 1 S 1, BGB § 1602, EStG § 33a Abs 1

Außergewöhnliche Belastungen:

Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen nur bei Bedürftigkeit des Empfängers

Leitsatz

Die Berücksichtigungsfähigkeit von Unterhaltsaufwendungen an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person i.S.d. § 33a Abs. 1 S. 1 EStG setzt eine zivilrechtliche Bedürftigkeit des Empfängers i.S.d. § 1602 BGB voraus.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 195 Nr. 4
EFG 2003 S. 1167
EFG 2003 S. 1167 Nr. 16
YAAAB-09169

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FG Köln, Urteil v. 28.03.2003 - 7 K 4897/02

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