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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 102/00 EFG 2000 S. 1414

Gesetze: StBerG § 3 Nr. 2, StBerG § 36 Abs. 1 Nr. 1

Promotionszeit ist keine praktische Tätigkeit im steuerlichen Bereich

Leitsatz

  1. Das Anfertigen der Dissertation mit steuerrechtlichem Inhalt ist nicht Teil der Berufstätigkeit sondern Teil der Fortsetzung der Ausbildung in Form von Studien zur Erlangung des Grades eines Doktors der Rechte und kann demzufolge nicht als für die Steuerberaterprüfung erforderliche praktische Tätigkeit i.S.d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 StBerG berücksichtigt werden.

  2. Auch ein Rechtsanwalt bedarf, sofern er eine Zulassung als Steuerberater anstrebt, eine zusätzliche hauptberufliche Tätigkeit im Steuerrecht.

  3. Durch die Befugnis der unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen nach § 3 Nr. 2 StBerG erfüllt ein Rechtsanwalt durch seine Tätigkeit als Rechtsanwalt regelmäßig nicht die Voraussetzungen für eine praktische Tätigkeit im steuerlichen Bereich.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 783 Nr. 14
EFG 2000 S. 1414
YAAAB-08479

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 28.03.2000 - 13 K 102/00

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