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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 308/01 EFG 2002 S. 992

Gesetze: EStG § 31 Satz 4, EStG § 31 Abs. 5, BGB § 1612

Berücksichtigung eines verrechenbaren Ausgleichsanspruchs bei der sog. ”Günstigerprüfung” nach § 31 EStG

Leitsatz

Ein Elternteil, dem Kindergeld nicht ausgezahlt wird, hat auch dann einen zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch, wenn sich die Eltern Betreuungs- und Barunterhaltsleistungen teilen. Auch in diesem Fall ist der Ausgleichsanspruch nach § 31 S. 5 EStG zu verrechnen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1172 Nr. 19
EFG 2002 S. 992
EFG 2002 S. 992 Nr. 15
YAAAB-08090

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 08.03.2002 - II 308/01

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