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FG München Urteil v. - 5 K 1876/01 EFG 2004 S. 207

Gesetze: EStG 1999 § 31 S. 5, EStG § 36 Abs. 2 S. 1, BGB § 1612b, EStG § 32 Abs. 6

Hinzurechnung des tatsächlich nicht erhaltenen Kindergeldes bei Abzug eines Kinderfreibetrags wegen „Zustehen eines zivilrechtlichen Ausgleichs„

§ 31 Satz 5 EStG – abstrakt bestehender Ausgleichsanspruch

Einkommensteuer 1999

Leitsatz

Das „Zustehen eines zivilrechtlichen Ausgleichs„ i.S. von § 31 Satz 5 EStG 1999 (nunmehr: § 31 Satz 6 EStG 2002) setzt nicht voraus, dass die Geltendmachung des zivilrechtlichen Ausgleichsanspruchs rechtlich noch möglich ist; vielmehr genügt ein abstrakt bestehender Ausgleichsanspruch, der zu irgendeinem Zeitpunkt bestanden hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 321 Nr. 6
EFG 2004 S. 207
EFG 2004 S. 207 Nr. 3
FAAAB-13976

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FG München, Urteil v. 25.09.2003 - 5 K 1876/01

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