Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Altersteilzeit | Anhebung der Altersgrenze für den Beginn der vorzeitigen Altersrente nach Altersteilzeitarbeit
Mit dem geplanten RV-Nachhaltigkeitsgesetz werden die Altersgrenzen für Arbeitslose und Altersteilzeitarbeitnehmer unter Berücksichtigung von Vertrauensschutzregelungen ab 2006 bis 2008 in Monatsschritten von 60 auf 63 Jahre angehoben. Vertrauensschutz haben nach dem Gesetzentwurf Versicherte, die (1) vor dem geboren sind und (2) vor dem rechtsverbindlich über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses disponiert haben (z. B. durch Aufhebungsvertrag oder Vertrag über Altersteilzeitarbeit) oder an diesem Tag arbeitslos sind. Die zunächst geplante Stichtagsregelung zum (vgl. NWB EN-Nr. 1429/2003) ist damit hinfällig.