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Krankenversicherung | Richtlinien für die zahnärztliche Behandlung
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über die zahnärztliche Behandlung v. / im BAnz Nr. 226 v. S. 24 966 veröffentlicht. Im Einzelnen handelt es sich dabei um (1) Richtlinien für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung (Behandlungsrichtlinien), (2) Richtlinien für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen, (3) Richtlinien über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe), (4) Richtlinien über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (zahnärztliche Früherkennung gem. § 26 Abs. 1 SGB V) und (5) Richtlinien für die kieferorthopädische Behandlung. Die ...