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BFH Urteil v. - III R 45/76 BStBl 1979 II S. 286

Gesetze: GrStG (1951 i.d.F. vom ) § 4 Nr. 5c

Leitsatz

Der Senat hält daran fest, daß Gymnasiallehrer an einer privaten Ersatzschule einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, die im Angestelltenverhältnis stehen, nicht Kirchendiener i.S. des § 4 Nr. 5c GrStG 1951 sind (Anschluß an , BFHE 116, 176, BStBl II 1975, 746).

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 286
BFHE S. 68 Nr. 127,
GAAAB-01567

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BFH, Urteil v. 16.02.1979 - III R 45/76

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