Gewinnabführungsverträge und Anwachsungen …
... nach IDW ERS FAB 42
Umwandlungsvorgänge nach dem UmwG (Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel) zeichnen sich i. d. R. durch eine hohe Komplexität aus – auch hinsichtlich der handelsrechtlichen Rechnungslegung. Der Gesetzgeber hat die bilanziellen Konsequenzen in §§ 17 Abs. 2, 24 UmwG allerdings nur rudimentär geregelt, so dass sich in der Praxis häufig Zweifelsfragen ergeben. Das IDW hat diese Lücke bereits seit vielen Jahren durch Stellungnahmen zur Rechnungslegung (IDW RS HFA 41-43) geschlossen. Die Stellungnahme zur Rechnungslegung „Auswirkungen einer Verschmelzung auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss“ (IDW RS HFA 42) aus dem Jahr 2012 wurde nun vom Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des IDW überarbeitet. Der Beitrag von Prof. Dr. Stephan C. Scholz setzt sich kritisch mit den Ausführungen des IDW ERS FAB 42 in Bezug auf die Berücksichtigung von Ansprüchen und Verpflichtungen aus Gewinnabführungsverträgen und in Bezug auf die Eliminierung sog. In-Sich-Geschäfte auseinander. Gleichzeitig plädiert der Verf. für eine maßvolle Modernisierung der IDW-Auffassung zur Bilanzierung von Anwachsungen. Der Beitrag ergänzt und erweitert insofern die Ausführungen von Prof. Dr. Peter Oser ().
Die „Teilwertfalle“ des § 8b KStG bei Geschäftsanteilen im Streubesitz
Die „Teilwertfalle“ ist ein bekanntes steuerliches Phänomen, welches in der Praxis im besonderem Maße Geschäftsanteile im Anlagevermögen von Körperschaften, die dem Regime des § 8b Abs. 1 bis 6 KStG unterliegen, betrifft. Sie war bereits mehrfach Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Ein aktuelles Verfahren vor dem FG München und die nun beim BFH anhängige Revision (I R 24/25) könnten für einen frischen Wind in diesem Themenkomplex sorgen. Denn zum ersten Mal wird sich der BFH mit der Problematik der Teilwertfalle im Zusammenhang mit Streubesitzanteilen i. S. des § 8b Abs. 4 KStG auseinandersetzen. Prof. Dr. Paula Wellmann und Marius Merkel gehen in ihrem Beitrag auf verfassungs-, europarechtliche und praktische Aspekte im Lichte des Revisionsverfahrens I R 24/25 ein.
Entstrickungsbesteuerung bei der Überführung von Wirtschaftsgütern
Mit dem Urteil vom - I R 5/24 (I R 99/15) hat der BFH zentrale Fragen zur Auslegung der Entstrickungsvorschriften des § 4 Abs. 1 EStG entschieden. Der Senat präzisiert insbesondere die systematische Reichweite des § 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG im Zusammenhang mit der Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätten. Darüber hinaus befasst sich die Entscheidung mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung der entsprechenden gesetzlichen Regelung durch das JStG 2010 sowie mit EU-rechtlichen Fragen. Der Beitrag von Prof. Dr. Markus Frischmuth analysiert die zentralen Aussagen der Entscheidung zu diesen Fragestellungen.
Bleiben Sie zuversichtlich!
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 8/2026 Seite 1
LAAAK-13853