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Die „Teilwertfalle“ des § 8b KStG bei Geschäftsanteilen im Streubesitz
Verfassungs-, europarechtliche und praktische Aspekte im Lichte des Revisionsverfahrens I R 24/25
Die „Teilwertfalle“ ist ein bekanntes steuerliches Phänomen, welches in der Praxis im besonderem Maße Geschäftsanteile im Anlagevermögen von Körperschaften, die dem Regime des § 8b Abs. 1 bis 6 KStG unterliegen, betrifft. Sie war bereits mehrfach Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. In allen bisher vor dem BFH geführten Verfahren wurde die Rechtmäßigkeit der Teilwertfalle bestätigt. Ein aktuelles Verfahren vor dem FG München und die nun beim BFH anhängige Revision (I R 24/25) könnten für einen frischen Wind in diesem Themenkomplex sorgen. Denn zum ersten Mal wird sich der BFH mit der Problematik der Teilwertfalle im Zusammenhang mit Streubesitzanteilen i. S. des § 8b Abs. 4 KStG auseinandersetzen. Ein weiterer besonderer Aspekt des dem BFH vorgelegten Falls ist, dass die Teilwertabschreibungen ausschüttungsbedingt waren. Der Beitrag soll zunächst überblicksartig auf den Zusammenhang zwischen den handels- und steuerbilanziellen Wirkungen von Wertminderungen auf Geschäftsanteile im Anlagevermögen eingehen. Sodann wird kurz die außerbilanzielle Behandlung von den innerbilanziellen Bewertungskorrekturen dargestellt. Basierend auf dieser Grundlage wird der Sachverhalt und die Entscheidung des FG München dargestellt und kritisch diskutiert. Insbesondere sollen verfassungs- und europarechtliche Aspekte der „Teilwertfalle“ bei Streubesitzbeteiligungen beleuchtet werden. Schließlich soll die praktische Relevanz anhand von zwei Fällen verdeutlicht werden. Ein Fazit mit einem kurzen Ausblick schließt den Beitrag.
Durch welche inner- und außerbilanziellen Mechanismen wird die sog. Teilwerfalle des § 8b KStG ausgelöst und wie kann diese vermieden werden?
Ist die außerbilanzielle Hinzurechnung gem. § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG von ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung auf Streubesitzanteile verfassungs- und EU-rechtskonform?
Welche Implikationen für die Steuerberatungspraxis ergeben sich aus dem aktuellen Revisionsverfahren I R 24/25?
I. Handels- und steuerbilanzielle Behandlung von Wertminderungen auf Gesellschaftsanteile
[i]Kusch, Beteiligung an anderen
Körperschaften und Personenvereinigungen (§ 8b KStG), Grundlagen,
NWB KAAAE-61145
Geißer, in:
Mössner/Oellerich/Valta, KStG, 6. Aufl. 2024, § 8b,
NWB BAAAJ-49178 Die
„Teilwertfalle“ hat ihren Ursprung in dem Zusammenspiel der
bilanziellen Behandlung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und den
außerbilanziellen Korrekturen, die in § 8b KStG vorgeschrieben werden. Um
dieses Zusammenwirken von bilanziellen und außerbilanziellen Mechanismen
darstellen zu können, muss zwingend mit der handels- und steuerbilanziellen
Erfassung von Gewinnminderungen auf Gesellschaftsanteile begonnen werden.