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Online-Nachricht - Freitag, 06.03.2026

Grundsteuer | Klage beim Bundesverfassungsgericht anhängig (BdSt)

Der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) teilt mit, dass die gemeinsam mit Haus & Grund Deutschland unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen das Grundsteurer-Bundesmodell beim BVerfG unter dem Az. 1 BvR 472/26 anhängig ist.

Hintergrund: Der BFH hat mit Urteilen v. - II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25 klargestellt, dass er die Regelungen des Ertragswertverfahrens, die nach dem sog. Bundesmodell in elf Ländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem herangezogen werden, für verfassungskonform hält. Daraufhin hatten die Kläger angekündigt, gegen die Entscheidung des BFH Verfassungsbeschwerde einzulegen (s. hierzu u.a. Eisele, sowie unsere Online-Nachricht v. 22.1.2026 mit Anmerkung Loose).

Hierzu führt der BdSt u.a. weiter aus:

  • Der Fall aus Berlin, der sich gegen die verfassungsrechtlich bedenkliche Ausgestaltung der neuen Grundsteuer wendet, hat nun das Aktenzeichen 1 BvR 472/26 erhalten (Instanzenzug: sowie ).

  • Für betroffene Eigentümer hat dies einen ganz konkreten Vorteil: Ist der Einspruch noch nicht abgelehnt, kann unter Verweis auf den beim BVerfG anhängigen Fall das Ruhen des eigenen Verfahrens geltend gemacht werden.

  • In Karlsruhe soll dann abschließend geklärt werden, ob das Bundesmodell den Anforderungen des Gleichheitssatzes genügt. Aus Sicht der Verbände führt dieses Bundesmodell zu systematischen Ungenauigkeiten und ungerechten Belastungsverschiebungen, weil vor allem die Bewertung zentral auf Bodenrichtwerten sowie auf pauschalierten, teils fiktiven Mietwerten basiert.

Hinweis:

Lesen Sie zum Thema auch den Beitrag von Karbe-Geßler in der .

Quelle: u.a. BdSt online, Meldung v. 5.3.2026 (il)

Fundstelle(n):
CAAAK-11484