Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grundsteuer-Reformgesetz verfassungsgemäß
Aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zum „Bundesmodell“
[i]Schwerpunkt | Grundsteuer, NWB Online-Beitrag, NWB AAAAI-02439 In seiner Entscheidung v. - 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12 ( NWB MAAAG-80435) zur Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung hatte das BVerfG u. a. zum Ausdruck gebracht, dass der Gesetzgeber bei der Wahl der Bemessungsgrundlage sowie bei der materiell-rechtlichen Ausgestaltung der (vorgreiflichen) Bewertungsregeln einer Steuer einen großen Spielraum habe, solange diese Regeln geeignet sind, den Belastungsgrund der Steuer (hier der Grundsteuer) zu erfassen und dabei die Relation der Wirtschaftsgüter (hier der wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes) zueinander realitätsgerecht abzubilden – sog. relations- und realitätsgerechte Bewertung. Der Bundesgesetzgeber hatte mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz) v. (BGBl 2019 I S. 1794; sog. Bundesmodell) auf besagte Entscheidung des BVerfG reagiert, auf das die überwiegende Zahl der Bundesländer als Präferenzmodell zur Umsetzung der Grundsteuerreform ab (Hauptfeststellungszeitpunkt) rekurrierte. Infolge des Gesetzes v. (BGBl 2019 I S. 1546), das der Änderung des Grundgesetzes diente und den Bundesländern insbesondere eine Öffnungs- oder Ab...