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IWB Nr. 5 vom Seite 185

Steuersatzänderungen im Rahmen des Mindeststeuergesetzes

Lars Behrendt, Dr. Gabriele Rautenstrauch und Simon Euhus

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 198Die Regelungen des Mindeststeuergesetzes fanden für betroffene Unternehmensgruppen erstmals für das Jahr 2024 Anwendung. Im Zuge des 2025 in Kraft getretenen Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wird der Körperschaftsteuersatz ab 2028 stufenweise bis 2032 auf 10 % gesenkt, was zu einer Neubewertung bestehender latenter Steuerpositionen führt.

I. Einführung

[i]Effektiver Steuersatz in jeder Jurisdiktion von mindestens 15 %Das Mindeststeuergesetz soll eine effektive Mindestbesteuerung von Gewinnen großer multinationaler Konzerne in jedem Staat, in dem der Konzern über Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten tätig ist, mit 15 % sicherstellen. Liegt die effektive Besteuerung (d. h. die Effective Tax Rate) in einem Staat unter diesem Steuersatz, soll das Mindeststeuergesetz die Besteuerung der Gewinne auf 15 % hochschleusen.

II. Neuberechnung latenter Steuern auf Basis der ab 2028 sinkenden Körperschaftsteuer

[i]Steuerlatenzen sind ab Geschäftsjahr 2025 zu bilanzierenAufgrund der 2025 beschlossenen zukünftigen Absenkung des Körperschaftsteuersatzes sind bestehende latente Steuerpositionen spätestens im Jahres- bzw. Konzernabschluss für 2025 umzubewerten, soweit sich die entsprechenden Steuerlate...

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