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Umsatzsteuerliche Behandlung von Coworking-Leistungen
Trotz einer zunehmenden Beliebtheit von Coworking-Spaces ist deren umsatzsteuerliche Einordnung bislang nicht abschließend geklärt. Verträge über die Nutzung von Coworking-Spaces können daher sowohl für Betreiber als auch für Nutzer Risiken bergen, denen sie sich nicht immer bewusst sind.
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Umsatzsteuerliche Behandlung
[i]Einheitlich oder getrennt zu beurteilende LeistungenDie umsatzsteuerliche Beurteilung einer Coworking-Leistung hängt maßgeblich vom Umfang und der konkreten Ausgestaltung der angebotenen Leistungspakete ab. Dabei ist im Einzelfall zu prüfen, inwieweit die Nutzung eines Arbeitsplatzes gemeinsam mit weiteren Service-Leistungen eine einheitliche (umsatzsteuerpflichtige) Leistung eigener Art darstellt oder die Service-Leistungen dem (umsatzsteuerfreien) Vermietungscharakter als Nebenleistungen unterzuordnen sind. Eine gesicherte Rechtsprechung oder Äußerung der Finanzverwaltung liegt nach unserem Kenntnisstand aktuell nicht vor.
Problematik in der Praxis
[i]VorsteuerabzugsberechtigungCoworking-Betreiber werden in der Regel die Erbringung steuerfreier Umsätze vermeiden wollen, um ihre eigene Vorsteuerabzugsberechtigung nicht zu gefährden. Die Buchung von Coworking-Leistungen...