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Umsatzsteuerliche Behandlung von Coworking-Leistungen
Besonderheiten bei der Nutzung durch Kleinunternehmer und gemeinnützige Mieter
Coworking-Spaces erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Trotz des Trends fehlt es bislang an einem einheitlichen umsatzsteuerrechtlichen Verständnis des Begriffs Coworking sowie an einer abschließenden Klärung der umsatzsteuerlichen Behandlung entsprechender Leistungen. Gerade für Kleinunternehmer und gemeinnützige Organisationen bergen Verträge über Coworking-Spaces Risiken, denen sich sowohl die Betreiber als auch die Leistungsempfänger nicht immer bewusst sind.
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I. Umsatzsteuerliche Einordnung
[i]Lippross/Janzen, UStAE Aktuell, Abschn. 4.12.1 UStAE, NWB YAAAH-71489 Die umsatzsteuerliche Behandlung von Coworking-Leistungen lässt verschiedene rechtliche Würdigungen zu. Zum einen könnte es sich bei der Überlassung/Nutzung von Coworking-Spaces um eine umsatzsteuerfreie Vermietung i. S. des § 4 Nr. 12 Satz 1 UStG handeln, zum anderen könnte eine umsatzsteuerpflichtige Leistung eigener Art vorliegen.
[i]Einheitlich oder getrennt zu beurteilende LeistungenGrundsätzlich erfolgt die Einordnung in Abhängigkeit des Umfangs bzw. der Ausgestaltung der angebotenen Leistungen. Neben der reinen Bereitstellung einer Arbeitsfläche für eine bestimmte Dauer werden oftmals zusätzliche Leistungen angeboten, beispielsweise die Bereitstellung eines Postfachs und Empfangs, Gestellung von Getränken oder die T...