Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Inlandsbeschränkung des Steuerklassenprivilegs für Familienstiftungen ist europarechtskonform
Nachdem die bisherige Entscheidung des Hessischen , NWB BAAAH-13634) und auch die Einlassungen des , NWB CAAAJ-64011) im Rahmen der Vorlage an den EuGH auf eine Erstreckung des Steuerklassenprivilegs des § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG auf EU-/EWR-Stiftungen hatten hoffen lassen, hat der „Familienstiftung“, NWB UAAAK-04311) die Benachteiligung von Auslandsstiftungen aus Kohärenz-Gründen als gerechtfertigt erachtet.
.
I. EuGH, Urteil v. 13.11.2025 - Rs. C-142/24
Der EuGH nimmt aufgrund der Beschränkung des Steuerklassenprivilegs auf rein inländische Stiftungen zwar eine Beschränkung des Kapitalverkehrs an. Diese sei allerdings aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt. Der Gerichtshof erachtet die Ungleichbehandlung in- und ausländischer Familienstiftungen zur Wahrung der Kohärenz des Steuersystems für notwendig. Es bestehe ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Vorteil des Steuerklassenprivilegs für inländische Familienstiftungen und der auf das Vermögen nur dieser Stiftungen turnusmäßig erhobenen Erbersatzsteuer.
Vorbehaltlich des Grundsatzes der Verhältnismäß...