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NWB Nr. 9 vom

Grundsteuer-Reformgesetz verfassungsgemäß

Dirk Eisele

Der BFH hat in drei Revisionsverfahren (II R 25/24, NWB NAAAK-08687; II R 31/24, NWB XAAAK-08688; sowie II R 3/25, NWB HAAAK-08689) mit Urteilen v.  entschieden, dass er die Vorschriften des Ertragswertverfahrens im reformierten grundsteuerlichen Bewertungsrecht nach dem sog. Bundesmodell, die als Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer ab dem herangezogen werden, für verfassungskonform hält.

Gesetzgebungskompetenz des Bundes: [i]Schwerpunkt | Grundsteuer, NWB Online-Beitrag, NWB AAAAI-02439 Das Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) v.  (BGBl 2019 I S. 1794) ist formell verfassungsgemäß. Dem Bund stand die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG zu. Die verfassungsrechtlich eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten müssen nicht vollständig ausgeschöpft werden. Auch dann läge kein Fall einer Ermessensunterschreitung vor.

Belastungsgrund der Grundsteuer: Die durch den Grundbesitz vermittelte Möglichkeit einer ertragbringenden Nutzung, die sich im Sollertrag widerspiegelt und eine objektive Leistungsfähigkeit vermittelt, markiert den grundsteuerlichen Belastungsgrund. Zur Rechtfertigung seiner Belastungsentscheidung darf der Gesetzgeber neben Leistungsfähigkeitsgesichtspunkten auch Äquivalenzüb...

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