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Die Krux mit unbestimmten Rechtsbegriffen und § 15 AStG-E
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 146Der Beitrag analysiert den Diskussionsentwurf des zur Neufassung des § 15 AStG und zeigt am Beispiel liechtensteinischer Familienstiftungen eine stille, aber grundlegende Verschiebung der Zurechnungsbesteuerung. Statt der bisherigen Formel vom rechtlichen und tatsächlichen Entzug der Verfügungsmacht steht nun der unionsrechtlich geprägte Missbrauchsmaßstab der „künstlichen Gestaltung“ im Fokus. Neu sind eine starre Niedrigbesteuerungsschwelle von 15 % und ein erweiterter Anwendungsbereich, der mittelbar Bezugs- und Anfallsberechtigte sowie nahestehende Personen erfasst. § 15 AStG-E nähert sich damit den §§ 7 ff. AStG an und wirkt wie ein Motivtest für Familienstiftungen und Trusts.
I. Systematische Einordnung
[i]Angelpunkt der Gesetzesänderung ist der EntlastungsnachweisDer Entlastungsnachweis verlangt den positiven Nachweis, dass die Einbindung der ausländischen Familienstiftung nicht auf einer künstlichen Gestaltung beruht. Maßgeblich sind wirtschaftliche Substanz im Sitzstaat, eine eigenständige Leitungs- und Entscheidungsstruktur sowie belastbare außersteuerliche Motive; Hinweise auf Niedrigbesteuerung oder politische Instabilität reichen nicht aus. Der Schwerp...