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IWB Nr. 4 vom

Das chinesische Mehrwertsteuergesetz ab dem 1.1.2026

Dr. Yue Siebel-Kaufmann

Zum ist erstmals ein umfassendes chinesisches Mehrwertsteuergesetz in Kraft getreten. Es löst die seit 1994 geltende Übergangsverordnung ab und bildet nun die zentrale Kodifikation des chinesischen Mehrwertsteuerrechts. Ziel des Gesetzgebers ist ein einheitliches, modernes und international anschlussfähiges Mehrwertsteuersystem. Als bislang einzige verbindliche Auslegungshilfe dienen die Durchführungsbestimmungen des Staatsrates Nr. 826.

I. Erste Einordnung des chinesischen Mehrwertsteuergesetzes

Historisch ist das chinesische Mehrwertsteuerrecht rezeptionsgeprägt: Viele Normen folgen einem Vorbild aus verschiedenen ausländischen Rechtsordnungen, was zwar eine rasche Modernisierung ermöglichte, jedoch teils zu Systembrüchen und heterogenen Detailregelungen führte. Das chinesische Mehrwertsteuergesetz soll langfristig mehr Konsistenz schaffen. Das Mehrwertsteuergesetz folgt dem Prinzip der Allphasen–Netto–Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug, bleibt jedoch aufgrund zahlreicher Ausnahmeregelungen und regionaler Besonderheiten sehr komplex.

II. Neuerungen gegenüber der bis zum geltenden Übergangsverordnung

Das chinesische Mehrwerts...

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