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Einkommensteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung bei Abfindung einer Pensionszusage
Verzichtet der beherrschende Gesellschafter einer GmbH vor Eintritt des Versorgungsfalls auf seine Ansprüche aus einer Pensionszusage und erhält er hierfür eine Abfindung von der Gesellschaft, liegt hierin keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Pensionszusage aus betrieblichen Gründen abgefunden wird (Abgrenzung zum , NWB QAAAE-60359, BStBl 2014 II S. 726; Bezug: § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG; § 118 Abs. 2 FGO).
(1) Im Urteilsfall wurde die Pensionszusage der GmbH an ihren zu 90 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer infolge einer finanziellen Krise bei der GmbH zu einem unter ihrem wirklichen Wert liegenden Betrag abgefunden. Nach Auffassung der Vorinstanz (, NWB MAAAJ-50232, EFG 2023 S. 1228) hätte ein ordentlicher und gewissenhafter Fremd-Gesch...