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Pillar Two – Neuerungen durch das Mindeststeueranpassungsgesetz
Anpassungen bei der Berücksichtigung von latenten Steuern sowie bei den Safe-Harbour-Regelungen
Mit dem Inkrafttreten des Mindeststeueranpassungsgesetzes (MinStAnpG) im Dezember 2025 kommt es zu wesentlichen Anpassungen des Mindeststeuergesetzes (MinStG). Ziel des MinStAnpG ist u. a. die Umsetzung neuer Verwaltungsleitlinien der OECD v. , und sowie der Vorschriften der DAC 9-Richtlinie in nationales Recht. Im Zentrum stehen dabei Anpassungen bei den latenten Steuern sowie den Vorschriften des CbCR-Safe-Harbour. Über die Anpassung des MinStG hinaus enthält das Gesetz Begleitmaßnahmen, die das internationale Steuerrecht, wie etwa die Aufhebung der Lizenzschranke oder die Hinzurechnungsbesteuerung, betreffen.
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I. Einleitung
Mit der Zustimmung des Bundestags am und des Bundesrats am wurden durch das Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen v. (BGBl 2025 I Nr. 353) – kurz: Mindeststeueranpassungsgesetz (MinStAnpG) – wesentliche Änderungen am Mindeststeuergesetz (MinStG) beschlossen. Die Verkündung im BGBl erfolgte am , sodass das Gesetz noch im selben Jahr in Kraft getreten ist.
[i]Suttner, NWB 18/2024 S. 1259Ausgangspunkt der globalen Mindestbesteuerung sind die im Dezember 2021 von der...