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Pillar Two – Neuerungen durch das Mindeststeueranpassungsgesetz
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 486Mit dem Inkrafttreten des Mindeststeueranpassungsgesetzes (MinstAnpG) im Dezember 2025 kommt es zu wesentlichen Anpassungen des Mindeststeuergesetzes (MinStG). Ziel des MinStAnpG ist es, den internationalen Entwicklungen der OECD GloBE Model Rules Rechnung zu tragen. Insbesondere werden die seit Einführung des MinStG umgesetzten Verwaltungsleitlinien der OECD v. , und sowie die Vorschriften der DAC 9-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.
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Anpassungen des Mindeststeuergesetzes
[i]Nichtberücksichtigung von Vor-Übergangsjahr-SteuernEin Schwerpunkt der gesetzlichen Änderungen betrifft die Behandlung laufender und latenter Steuern im MinStG. Mit der Neufassung des § 45 Abs. 2 Nr. 2 MinStG werden tatsächliche Steuern aus Vor-Übergangsjahren ausdrücklich von den erfassten Steuern ausgeschlossen. Diese Klarstellung beseitigt zwar Rechtsunsicherheiten, führt jedoch gleichzeitig dazu, dass entsprechende Vor-Übergangsjahr-Steuern weiterhin im Mindeststeuergewinn gem. § 18 Nr. 1 i. V. mit § 19 MinStG enthalten bleiben und damit asymmetrische Effekte auf die effektive Steuerquote entstehen können.
[i]Mindeststeuer-BuchwertBei den latenten Steuern ist die Einführung des Mindeststeuer-Buchwertkonzepts nach § 50 Abs. 1a MinStG hervorzuheben, wonach die Berechnung latenter Steuer...