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Die Missbrauchsprüfung im Rahmen der Mutter-Tochter-Richtlinie
Der EuGH befasste sich erstmals mit der Frage, unter welchen Umständen der Mitgliedstaat einer Muttergesellschaft berechtigt ist, die Körperschaftsteuerbefreiung für Dividenden gemäß der Mutter-Tochter-Richtlinie im Fall eines Missbrauchs zu verweigern ( „Nordcurrent group“, NWB GAAAJ-89582). Um eine Gestaltung als „unangemessen“ einzustufen, ist eine Gesamtbewertung aller relevanten Fakten und Umstände durch die Finanzverwaltung erforderlich und nicht nur derjenigen, die zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung vorlagen. Zudem betonte der EuGH, dass ein Missbrauch im Sinne der Mutter-Tochter-Richtlinie sowohl eine „unangemessene Gestaltung“ als auch einen „Steuervorteil“ erfordert. Letzterer darf nicht isoliert beurteilt werden, sondern muss die steuerliche Gesamtwirkung berücksichtigen. Rein künstliche Gestaltungen stellen nur eine Vorstufe der Aufklärung mit Indizwirkung dar.
I. Sachverhalt und Vorlagefragen
Der Fall betraf eine litauische Muttergesellschaft, die eine britische Tochtergesellschaft für den Vertrieb von Videospielen gegründet hatte. Die litauische Steuerbehörde versagte die Steuerfreistellung für Dividenden in den S...