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BFH Urteil v. - IV B 33/73 BStBl 1974 II S. 506

Leitsatz

1. Ein zur Zeit des Erlasses eines einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheides bereits aus einer Personengesellschaft ausgeschiedener Gesellschafter ist klagebefugt, auch wenn er nicht geschäftsführungsbefugt war.

2. Zur Geltendmachung von Verlusten und zur Erhebung von Einwendungen gegen die Nichtanerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung von Gewinnfeststellungsbescheiden. Anschluß an (BFHE 103, 546, BStBl II 1972, 218).

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 506
BFHE S. 506 Nr. 110,
RAAAA-99992

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BFH, Urteil v. 28.11.1973 - IV B 33/73

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