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Jahreswechsel 2025/2026 – Update Entgeltabrechnung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 349Verteilt auf insgesamt sieben Gesetzesvorhaben sind zum Jahreswechsel eine Reihe von Neuerungen in Kraft gesetzt worden, von denen etliche für die Personalabteilung und die Entgeltabrechnung im Praxisalltag von Bedeutung sind.
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Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen
[i]Sonderregelung für die LandwirtschaftDie Zeitgrenze für kurzfristige und somit vollständig sozialversicherungsfreie Beschäftigungen wurde für Beschäftigungen in der Landwirtschaft auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstage erweitert.
Entsparung von Wertguthaben
[i]Flexible Gestaltung des Ausstiegs aus dem ErwerbslebenMehr Flexibilität bei der Gestaltung des Übergangs in den Ruhestand bietet ab dem § 7c SGB IV n. F., wonach Wertguthaben auch noch bei Inanspruchnahme einer (vorgezogenen) gesetzlichen Rente wegen Alters als Voll- oder Teilrente bis zum Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze entspart werden können.
Rückkehr langjährig privat Krankenversicherter in die GKV
[i](Vermeintliche) Schlupflöcher wurden gestopftEs ist nunmehr gesetzlich geregelt, dass bei den Fristenberechnungen des § 6 Abs. 3a SGB V einheitlich auf den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben abzustellen ist. Zur Frage, ob die für die Familienversicherung bedeutsame Gesamteinkommensgren...