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Jahreswechsel 2025/2026 – Update Entgeltabrechnung
Vielzahl von Änderungen nicht nur im Bereich der Sozialgesetzbücher
In einem wahren Mammutprogramm hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung des Jahrs 2025 neben einer Vielzahl von weiteren Tagesordnungspunkten grünes Licht für insgesamt sieben Gesetzesvorhaben gegeben, die ? in unterschiedlicher Intensität ? unmittelbare Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung in den Personal- und Steuerbüros haben. Über einige davon (SGB VI-AnpG, Aktivrentengesetz, Steueränderungsgesetz 2025) wurde schon an dieser Stelle berichtet. Der nachfolgende Beitrag fokussiert sich deshalb auf die Änderungen, die entweder in den weiteren Gesetzen beschlossen wurden oder auf Beschlüsse der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger zurückgehen. Zudem werden die wichtigsten neuen Grenzwerte dargestellt.
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I. Änderungen bei den gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung
1. Geringfügige Beschäftigungen und Beschäftigungen im Übergangsbereich
a) Neue Entgeltgrenze für Versicherungsfreiheit
[i]Entgeltgrenze 2026: 603 € mtl.Der für alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer verbindliche Mindestlohn von 13,90 € ab dem (vgl. § 11 Abs. 1 MiLoG; Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns v. , BGBl 2025 I Nr. 268) hat Auswirkungen auf geringfügig entlohnt...