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IWB Nr. 2 vom Seite 1

Enhanced Games?!

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Bald [i]Mit Doping auf Rekordjagd gehen unter https://www.enhanced.com/gamesbeginnen die Olympischen Winterspiele in Italien. Aber der „Knaller“ des Sportjahres 2026 soll im Mai in den USA gezündet werden. Die neue Zeit des Spektakels beginnt in Las Vegas, wo sonst? Auftritt des Helden (er ist sehr muskulös, triumphierend): Er stürmt von rechts in die Arena, die Arme erhoben, und winkt siegesgewiss. Die „verbesserten Spiele“ locken Athleten mit hohen Startgeldern und einem Millionen-Preisgeld. Die Grenzen des Menschen in der Leichtathletik, im Schwimmen und im Kraftsport sollen neu vermessen werden. Mehr ist eben mehr! Die traditionellen Doping-Regeln gelten nicht. Alle leistungssteigernden Mittel sind erlaubt, man soll sie nur vorher anzeigen. Einige sehen darin die Olympischen Spiele der Zukunft.

[i]Sport, auch Leistungssport, kennt die eigenen GrenzenIn Wirklichkeit ist man bei Sport auf Steroiden. Gesundheitsrisiko? Vorbildfunktion? Wo alles erlaubt ist, ist auch alles Fair Play? Das ist ein Missverständnis. Das hat mit dem sportlichen Ideal nur noch die Körperlichkeit gemein. Die erweiterten Spiele mögen Sinnbild der permanenten Steigerung und Grenzüberschreitung sein. Und ja, dies ist das klassische Motto der Olympischen Spiele. Aber den Geist des Sports hat man dann ausgetrieben. Der echte sportliche Wettkampf hat Regeln, natürliche Grenzen, das Nicht-In-Abrede-Stellen des besseren Gegners und sanktioniert Schummeln, Foulspiel und Doping.

[i]Limits für Workation setzenWomit wir mühelos die Kulissen des Internationalen Steuerrechts betreten. Das kann auch nur regelbasiert und auf einem level playing field gerecht sein (werden?). Und es bedeutet stete Anpassungen, wie die Transfer Pricing News von Ruhmer/Weidlich zu Kanada ab S. 55 belegen. Neue Herausforderungen treten auch mit veränderten Arbeitsmodellen auf die Bühne: Becker geht ab S. 58 auf die ertragsteuerlichen Risiken von Workation ein und berücksichtigt auch schon die neuen Hinweise zu „cross-border working“ im Update des OECD-Musterkommentars 2025. Er plädiert für sorgfältige Gestaltungen unter Berücksichtigung lokaler Besonderheiten und empfiehlt eine strengere Remote Work Policy, um Mikrobetriebsstätten und Doppelbesteuerung durch Workation zu vermeiden.

[i]Umfassendes Tax Compliance-Managementsystem einrichten An seine Grenzen stößt inzwischen § 15 AStG. Daher hat das BMF im November 2025 einen Diskussionsentwurf zur Änderung der Norm veröffentlicht. Diesen, besonders den neuen Motiv-Test, stellen Loewenthal/Karaman in das Scheinwerferlicht. Sie begrüßen den Reformansatz, sehen aber noch Raum für weitere Vereinheitlichung und Vereinfachung. Außerdem berichten Hartmann/Kostikidis/Saliger von der Prüfungszusammenarbeit der deutschen und spanischen Steuerverwaltung; der Aufsatz ist zugleich eine IfA-Tagungsnachlese. Bevor der Vorhang fällt, beleuchtet van der Ham die jüngsten Entscheidungen von BFH und EuGH an den Schnittstellen von Umsatzsteuer, Zoll und Ertragsteuer bei nachträglichen Verrechnungspreisanpassungen.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 2 / 2026 Seite 1
QAAAK-08874