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Steuerliche Implikationen von KI-generierten Texten
Künstliche Intelligenz (KI) hat sich in kürzester Zeit zu einem prägenden Instrument in zahlreichen kreativen und wirtschaftlichen Bereichen entwickelt – insbesondere bei der automatisierten Generierung von Texten. Diese Entwicklung wirft grundlegende rechtliche und steuerliche Fragen auf: Wer ist Urheber eines KI-generierten Werks? Wie ist der menschliche Beitrag zu bewerten? Und wie sind die daraus resultierenden Einnahmen steuerlich zu behandeln? Die steuerliche Behandlung von KI-generierten Texten hängt dabei entscheidend vom Maß der menschlichen Mitwirkung ab. Die bisherige Rechtslage stößt hier an Grenzen. Es besteht dringender Bedarf nach Klarstellung durch Gesetzgeber und Verwaltung.
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Urheberrechtlicher Hintergrund
Nach [i]Urheber kann nur eine natürliche Person sein geltendem Recht kann nur ein Mensch Urheber sein (§ 2, § 7 UrhG). Texte, die vollständig durch KI ohne menschliche Mitwirkung entstehen, gelten daher nicht als urheberrechtlich geschützte Werke. Dies wirkt sich auch auf die steuerliche Beurteilung aus, etwa bei der Frage, ob Lizenzgebühren anfallen oder ob eine selbständige künstlerische Tätigkeit vorliegt.