Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitsverhältnis | Verdecktes Wettbewerbsverbot
Eine Mandantenübernahmeklausel ohne Karenzentschädigung mit der vereinbarten Verpflichtung, 20 % des Gesamtumsatzes aus dem jeweiligen Mandat abzuführen, erfüllt die Voraussetzungen des § 75d Satz 2 HGB, wonach sich der „Prinzipal“ nicht auf eine Vereinbarung berufen kann, die bezweckt, die gesetzlichen Vorschriften über das Mindestmaß der Entschädigung durch Verrechnungen oder auf sonstige Weise zu umgehen.
Die Kanzlei, in der die klagende Rechtsanwältin tätig war, verlangt im Wege einer Widerklage Auskunft und Zahlung aus einer Mandantenschutzklausel, die sich in der Arbeitsvertragsurkunde findet. Die Klausel ist nach Auffassung des Gerichts als verdeckte Mandantenschutzklausel einzuordnen, da die wirtschaftlichen Bedingungen der Klausel die Übernahme von Mandaten unzumutbar erschwere und dami...