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GmbH & Co. KG | Beschlussmängelklage vor/nach dem
Erhebt der freiwillig durch ordentliche Kündigung aus einer GmbH & Co. KG ausscheidende Kommanditist eine Beschlussmängelklage, so bleibt hinsichtlich der auf einer Gesellschafterversammlung vor dem Inkrafttreten des MoPeG zum getroffenen Gesellschafterbeschlüsse die allgemeine, nicht fristgebundene, mangels abweichender gesellschaftsvertraglicher Regelungen gegen die übrigen Gesellschafter zu richtende Feststellungsklage statthaft.
Im Streitfall hat sich das Gericht mit der Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH & Co. KG über deren Nichtfortführung und Liquidation nach ordentlicher Kündigung eines Kommanditisten befasst. Nach seiner Auffassung ist für die Klage gegen die nach dem gefassten Gesellschafterbeschlüsse die insoweit gegen die GmbH & Co....