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Arbeits-, Steuer- und Sozialrechtliches zur Aktivrente sowie praktische Hinweise für das Lohnbüro
Gesetzgeber ermöglicht nicht nur steuerfreien Zuverdienst, sondern baut auch arbeitsrechtliche Barrieren ab
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) v. (BGBl 2025 I Nr. 361) ist am in Kraft getreten (vgl. Art. 4 des Gesetzes). Mit der steuerfreien Aktivrente sollen finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter gesetzt werden. Das Gesetz ist – dem vom Koalitionsausschuss am beschlossenen Sofortprogramm der Bundesregierung entsprechend – der erste Teil eines Gesamtpakets einer Rentenreform, zu dem auch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten sowie die Einführung der Frühstartrente gehört.
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I. Gründe für das Aktivrentengesetz
[i]Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus wird finanziell attraktiverMit der Aktivrente soll ein gezielter Anreiz gesetzt werden, das Erwerbspotential älterer Menschen besser zu nutzen. Indem der steuerliche Druck auf Arbeitsentgelt im Alter verringert wird, wird Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus finanziell attraktiver. Dies soll mithelfen, personelle Engpässe in vielen Bereichen zu entschärfen, Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten, eine höhere Erwerbsquote ...