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Digitalisierung der Entsendebescheinigungen ab 2026
Grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze gehören für viele Unternehmen zum Alltag. Damit verbunden ist regelmäßig die Frage, welches Sozialversicherungsrecht während eines Auslandseinsatzes Anwendung findet. Entsendebescheinigungen sind dabei ein zentrales Compliance-Instrument für die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Während die A1-Bescheinigung innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs bereits seit Jahren ausschließlich elektronisch beantragt wird, endet nun auch das bisherige Papierverfahren für Abkommensstaaten. Ab dem wird auch hier das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren verbindlich.
Bereits zuvor existierten für die A1-Bescheinigung innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs elektronische Meldewege. Mit § 106c SGB IV verfolgt der Gesetzgeber jedoch einen weitergehenden Ansatz: Das elektronische Verfahren wird systematisch ausgeweitet und soll künftig alle relevanten Konstellationen der internationalen Sozialversicherung erfassen, einschließlich der bilateralen Sozialversicherungsabkommen mit Drittstaaten.
Deutschland hat mit folgenden Drittstaaten bilaterale Sozialversiche...