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OLG Stuttgart 04.11.2025 21 U 17/25, NWB 1/2026 S. 14

KG | Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Weg einer actio pro socio

Will ein Gesellschafter im Weg einer actio pro socio Schadensersatzansprüche durchsetzen, die in den Zuständigkeitsbereich der Gesellschafterversammlung fallen, muss er den geschäftsführenden Gesellschafter erfolglos aufgefordert haben, den streitgegenständlichen Anspruch geltend zu machen, und sich grds. zuvor um die Einholung eines Gesellschafterbeschlusses bemüht haben, mit dem der geschäftsführende Gesellschafter zur Geltendmachung des Anspruchs aufgefordert wird.

Anmerkung:

Das Gericht wies die Klage als unzulässig ab, weil die klagende Gesellschafterin – trotz ihrer Stimmenmehrheit – keinen Gesellschafterbeschluss zur Anspruchsdurchsetzung herbeigeführt hatte. Von der Befassung der Gesellschafterversammlung könne allenfalls dann abgesehen werden, wenn die Klage für die Gesellsc...

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