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BFH Urteil v. - VI R 82/70 BStBl 1973 II S. 831

Leitsatz

Bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Sachzuwendungen des Arbeitgebers aus Anlaß von Betriebsveranstaltungen gemäß § 35a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 LStDV 1965 i.V.m. Abschn. 11 LStR 1966 sind die anteilsmäßigen Aufwendungen für mitgenommene Familienangehörige nur den Arbeitnehmern zuzurechnen, die Angehörige mitgenommen haben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 831
BFHE S. 267 Nr. 110,
CAAAA-99744

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BFH, Urteil v. 03.08.1973 - VI R 82/70

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