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BFH Urteil v. - VI R 82/70 BStBl 1973 II S. 831

Leitsatz

Bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Sachzuwendungen des Arbeitgebers aus Anlaß von Betriebsveranstaltungen gemäß § 35a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 LStDV 1965 i.V.m. Abschn. 11 LStR 1966 sind die anteilsmäßigen Aufwendungen für mitgenommene Familienangehörige nur den Arbeitnehmern zuzurechnen, die Angehörige mitgenommen haben.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 831
BFHE S. 267 Nr. 110,
CAAAA-99744

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BFH, Urteil v. 03.08.1973 - VI R 82/70

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