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Anpassung des DBA Niederlande ab 2026
Erleichterung für Grenzpendler im Homeoffice und weitere Anpassungen
[i]Protokoll zur Änderung des DBA Niederlande v. 14.4.2025 unter https://go.nwb.de/74m5iDie grenzüberschreitende Besteuerung von Einkünften aus unselbständiger Arbeit ist seit jeher ein zentraler Anwendungsbereich des Internationalen Steuerrechts. Besonders relevant ist sie im Verhältnis zwischen Deutschland und den Niederlanden, da die wirtschaftliche Verflechtung beider Staaten durch eine hohe Zahl von Grenzpendlern geprägt ist. Schätzungen zufolge pendeln rund 45.000 in Deutschland wohnhafte Arbeitnehmer arbeitstäglich in die Niederlande, um dort ihrer Tätigkeit nachzugehen. Diese Arbeitnehmer stehen regelmäßig im Spannungsfeld zwischen den Besteuerungsrechten beider Staaten, wofür das DBA Niederlande die maßgebliche Grundlage bildet. Das Abkommen regelt, welchem Staat das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit zusteht und wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden soll. Das aktuelle DBA Niederlande datiert v. und wurde seither bereits zweimal geändert – erstmals 2016, erneut 2021. Mit der nunmehr dritten Änderung durch das Änderungsprotokoll v. wird die zunehmende Bedeutung des Homeoffice berücksichtigt. Darüber hinaus wurden weitere Anpassungen vorgenommen: So wurden der neue § 1a KStG (Optionsmodell für Personengesellschaften), die deutsche Investmentsteuerreform und die Regelungen zum Real Estate Investment Trust (REIT) in das Abkommen integriert, um zwischenzeitliche Änderungen des jeweiligen nationalen Rechts abzubilden. Schließlich wird auch eine Reduzierung von Auslegungsstreitigkeiten angestrebt, um die Anwendung des Abkommens zu vereinfachen und um die Rechtssicherheit zu erhöhen. Die bereits in Kraft getretenen Änderungen sind ab dem anzuwenden.
Mit dem Änderungsprotokoll v. wurden verschiedene Änderungen am DBA Niederlande beschlossen, die ab dem anzuwenden sind. Kernstück ist die Einführung einer Bagatellgrenze von 34 Homeoffice-Tagen für Vergütungen aus unselbständiger Arbeit in Art. 14 Abs. 1a DBA Niederlande n. F. sowie eine vergleichbare Regelung in Art. 18 DBA Niederlande n. F. für den öffentlichen Dienst.
Die Bagatellregelung ist als Vereinfachungsregel zu verstehen, die der modernen Arbeitswelt teilweise Rechnung trägt und Grenzpendler mit gelegentlicher Homeoffice-Tätigkeit entlastet. Eine regelmäßige Tätigkeit aus dem Homeoffice wird von der neuen Regelung aber nicht erfasst.
Weitere Änderungen betreffen insbesondere die Fondsbesteuerung sowie die Optionsmöglichkeit nach § 1a KStG.S. 964