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Hinterbliebenenrente nach dem AltEinkG – Hessisches FG weist Klage auch im zweiten Rechtsgang ab und lässt Revision zu
Die Klage einer Witwe gegen den einfachgesetzlich zutreffend angesetzten Besteuerungsanteil von 76 % wurde im ersten Rechtsgang noch unter dem Gesichtspunkt der „individuellen Betrachtungsweise“ zurückgewiesen, da nach Ansicht des Hessischen FG die Altersvorsorgebeiträge des Verstorbenen der Witwe nicht zugerechnet werden konnten. Der BFH hatte das Urteil jedoch aufgehoben und die Sache an das Hessische FG zurückverwiesen (Beschluss v. - X B 58/23, NWB PAAAJ-49036; dazu Ermel, NWB 42/2023 S. 2864). Der Entscheidung im zweiten Rechtsgang wurde nun aber eine „strukturelle“ statt einer „individuellen“ Betrachtungsweise zugrunde gelegt (, NWB EAAAK-04714).
I. Verfassungsbeschwerden gegen und X R 33/19 nicht angenommen
Das BVerfG hat die Beschwerden zweier Rentner gegen das
Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) mangels ausreichender Substantiierung
zurückgewiesen (BVerfG, Beschlüsse v - 2 BvR 1140/21,
NWB EAAAJ-55041, und 2 BvR 1143/21,
NWB HAAAJ-54003). Die Beschwerdeführer hatten sich
nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob das „Rentenurteil“ des
(BStBl 2002 II S. 618)
eine Dop...