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Doppelbesteuerung Hinterbliebenenrente: BFH hebt Urteil des Hessischen FG auf und verweist das Verfahren zurück
[i]Ermel, NWB 23/2023 S. 1635Vor kurzem habe ich in der NWB 23/2023 S. 1635 über ein Urteil des Hessischen ( NWB AAAAJ-40996) bezüglich der Klage einer Hinterbliebenen wegen Doppelbesteuerung ihrer Witwenrente berichtet. Die Klage war mit Prozessurteil als unzulässig abgewiesen worden. Dies geschah im Wesentlichen wegen des im Steuerbescheid enthaltenen Vorläufigkeitsvermerks, sowie der „a priori“ nicht gegebenen Zurechenbarkeit der Altersvorsorgebeiträge des Verstorbenen an die Witwe. Es wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.
BFH hebt Urteil auf und verweist Verfahren zurück
[i]BFH, Beschluss v. 30.8.2023 - X B 58/23, NWB PAAAJ-49036 Der BFH hat zügig entschieden, das Urteil des Hessischen FG aufgrund von Verfahrensmängeln, auf denen das Urteil beruhen kann (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO), aufgehoben und das Verfahren zur anderweitigen Verhandlung an das Hessische FG – Vollsenat – zurückverwiesen (, NWB PAAAJ-49036). Die zwei wesentlichen Begründungsstränge sollen hier kurz vorgestellt werden:
Klagebefugnis
[i]Kein Prozessurteil bei zulässiger KlageDie Klagebefugnis vor dem Hessischen FG war offensichtlich gegeben, da die Klägerin im Klageverfahren zutreffend auf das