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StuB Nr. 23 vom Seite 1

Auswirkungen des Investitionssofortprogramms 2025 ...

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... auf die handelsrechtliche Bilanzierung

Um die Attraktivität des Standorts Deutschland zu steigern, hat die schwarz-rote Bundesregierung das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland verabschiedet. Dieses sieht die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter in der Steuerbilanz (sog. „Investitionsbooster“) und die Schaffung zusätzlicher steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge, Verbesserungen bei der Forschungszulage und – als Kernstück – eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von derzeit 15 % auf 10 % vor. Prof. Dr. Stephan C. Scholz setzt sich in seinem mit der Frage auseinander, welche Auswirkungen sich aus dem Gesetz auf handelsrechtliche Jahres- bzw. Konzernabschlüsse im Jahr 2025 ergeben. Nach einem Überblick über die geänderten steuerlichen Abschreibungsregelungen liegt der Schwerpunkt der Analyse auf den Auswirkungen auf die Bilanzierung latenter Steuern. Für ausgewählte Sachverhalte werden die sich hierbei ergebenden praktischen Herausforderungen dargestellt und analysiert.

Klein, mittel oder groß? – Größenklasseneinstufung anhand von Beispielen

§ 267 HGB ordnet Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften i. S. des § 264a HGB in die Größenklassen „klein“, „mittel“ und „groß“ ein, indem für jede Größenklasse (Größen-)Merkmale für die Bilanzsumme, die Umsatzerlöse und die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl definiert werden. Aus der Einstufung in die Größenklasse ergeben sich wiederum die Aufstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten für die jeweilige Kapitalgesellschaft. Dr. Katharina Philippsen beschäftigt sich insbesondere mit den praktischen Problemen der Größenklasseneinstufung im Zusammenhang mit Umwandlungen, Neugründungen, Anwachsungen und asset deals und würdigt die hierzu bereits bestehenden Literaturmeinungen anhand von Beispielen.

Stromkostenzuschüsse: Umstellungen zum Jahreswechsel nötig

Das BMF hat sich mit Schreiben vom zur steuerlichen Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten geäußert. Für die Lohnabrechnungspraxis hat die neue Verwaltungsanweisung eine hohe Bedeutung, weil ab 2026 die monatliche Aufladepauschale entfällt. Michael Seifert geht darauf in der Rubrik „Aktuell beraten“ ein.

Eine frohe Weihnachtszeit

Mit dieser Doppelausgabe beschließen wir für die StuB-Redaktion das Jahr 2025. Wieder einmal war es ein sehr herausforderndes Jahr. Wir als NWB Verlag hoffen, dass wir Ihnen in diesen anspruchsvollen Zeiten eine gute Hilfe waren und weiterhin sein werden. Ich wünsche Ihnen trotz aller Herausforderungen eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit und uns allen von Herzen ein gutes neues Jahr 2026.

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 23/2025 Seite 1
UAAAK-05763