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Auswirkungen des Investitionssofortprogramms 2025 auf die handelsrechtliche Bilanzierung
Latente Steuern als Bremszündungen für den „Booster“?
Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland hat der Gesetzgeber u. a. eine gestaffelte Absenkung der Körperschaftsteuersätze von 15 % auf 10 % sowie verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten beschlossen. Zwar verringern sich die Steuersätze erst ab dem Veranlagungszeitraum 2028. Gleichwohl wirkt sich die Steuersatzsenkung regelmäßig bereits im Jahr 2025 auf die Bilanzierung latenter Steuern in den handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschlüssen aus. Für die Bewertung der latenten Steuern ergeben sich dabei teils komplexe Problemstellungen für die Praxis, welche in vorliegendem Beitrag untersucht und erläutert werden.
Utz/Frank, Latente Steuern (HGB), infoCenter, NWB QAAAE-60615
Welche Auswirkungen haben die neuen steuerlichen Abschreibungsregeln auf die Handelsbilanz?
Wie sind die geänderten Körperschaftsteuersätze bei der Bewertung latenter Steuern zu berücksichtigen?
Welche Besonderheiten ergeben sich für die Bildung latenter Steuern auf ausgewählte Sachverhalte?
I. Einführung
[i]Theile, Latente Steuern bei
Steuersatzsenkung, BBK 17/2025 S. 781,
NWB SAAAJ-98770
Bense, Auswirkungen
der anstehenden Körperschaftsteuersenkung auf die Bewertung latenter Steuern in
HGB- und IFRS-Abschlüssen, PiR 10/2025 S. 288,
NWB MAAAK-00754
Hoffmann/Lüdenbach,
NWB Kommentar Bilanzierung, 17. Aufl. 2025, § 274,
NWB PAAAJ-96924 Um die Attraktivität
des Standorts Deutschland zu steigern, haben die Koalitionsfraktionen CDU, CSU
und SPD einen Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur
Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland in den Gesetzgebungsprozess
eingebracht.
Der Entwurf sah die Wiedereinführung der degressiven
Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter in der
Steuerbilanz (sog. „Investitionsbooster“
) und
die Schaffung zusätzlicher steuerlicher
Abschreibungsmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge,
Verbesserungen bei der Forschungszulage und – als Kernstück – eine
stufenweise Absenkung des
Körperschaftsteuersatzes von derzeit 15 % auf 10 %
vor. Durch die Maßnahmen sollen gezielte Investitionsanreize geschaffen werden
und die Liquiditätsausstattung der Unternehmen durch Minderung der
Steuerbelastung verbessert werden. Der Gesetzentwurf wurde vom Deutschen Bundestag am
– abgesehen von Modifikationen bei der Forschungszulage –
ohne wesentliche Änderungen beschlossen und am vom Bundesrat
verabschiedet.
Während die verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten bereits für Anschaffungen gelten, welche nach dem vorgenommen wurden, wird der Körperschaftsteuersatz beginnend mit Veranlagungszeitraum 2028 schrittweise um jeweils einen Prozentpunkt abgesenkt. Der Zielsteuersatz von 10 % ist erst ab Veranlagungszeitraum 2032 anzuwenden (vgl. § 23 Abs. 1 KStG n. F.).
Der folgende Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, welche Auswirkungen sich aus dem Gesetz auf handelsrechtliche Jahres- bzw. Konzernabschlüsse im Jahr 2025 ergeben. Nach einem Überblick über die geänderten steuerlichen Abschreibungsregelungen liegt der Schwerpunkt der Analyse auf den Auswirkungen auf die Bilanzierung latenter Steuern. Für ausgewählte Sachverhalte werden die sich hierbei ergebenden praktischen Herausforderungen dargestellt und analysiert. Da die Änderungen des Forschungszulagengesetzes zu keinen materiellen Änderungen hinsichtS. 882lich dessen Bilanzierung führen, wird hierauf nicht gesondert eingegangen.