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Aufhebung der Vollziehung eines EU-Energiekrisenbeitrags
Im Hinblick auf eine etwaige Verletzung des Unionsrechts bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angemeldeten und mit dem Einspruch angefochtenen EU-S. 952Energiekrisenbeitrags, die eine Aufhebung der Vollziehung rechtfertigen.
Nach Auffassung des BFH bestehen ernstliche Zweifel an der Unionsrechtmäßigkeit der Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates vom über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise (Amtsblatt der Europäischen Union 2022, Nr. L 261 I/1). Die Verordnung (EU) 2022/1854 selbst ist gestützt auf Art. 122 Abs. 1 AEUV und ihrerseits Rechtsgrundlage des EU-Energiekrisenbeitragsgesetzes. Derzeit sind beim EuGH mehrere Vorabentscheidungsersuchen zur Vereinbarkeit der Verordnung (EU) 2022/1854 mit dem Unionsrecht anhängig. Der BFH bejahte deswegen ...