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IDW RS BFA 2 n. F. verabschiedet
Der Bankenausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am den IDW RS BFA 2 n. F. zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten im Handelsbestand verabschiedet.
Die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung thematisiert Zweifelsfragen bei der Zuordnung, Bewertung und Umwidmung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands bei Instituten (§ 340e Abs. 3 und 4 HGB). Zudem werden Fragen zum Ausweis von Aufwendungen und Erträgen aus diesen Finanzinstrumenten sowie zu den Anhangangaben nach HGB und Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV) adressiert.
Dieser ersetzt die bisherige Fassung vom . Er ist erstmals auf Abschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen.
Die überarbeitete Version bringt auch aktualisierte Aussagen zum Begriff des Finanzinstruments nach §§ 340c und 340e HGB, bei der Definition von Derivaten so...