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IDW RS FAB 15 zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und von THG-Quoten verabschiedet
Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und von THG-Quoten (IDW RS FAB 15) verabschiedet, die den IDW RS HFA 15 ersetzt. Die IDW Verlautbarung ist erstmals verpflichtend anzuwenden auf Abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen.
Gegenüber dem Entwurf vom November 2024 wurden nur wenige, überwiegend klarstellende Änderungen oder Ergänzungen, die zumeist Treibhausgas-Quoten betreffen, vorgenommen.
Die Verabschiedung des neu gefassten IDW RS FAB 15 wurde in einer Mitteilung auf der Internetseite des IDW bekannt gegeben. Die Verlautbarung erfolgte in Heft 11/2025 der IDW Life.