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Die Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland
Nach den Grundrechten (vgl. ZFA 11/2025) beschäftigt sich dieser Artikel aus der Reihe zum grundsätzlichen Aufbau und zur Funktionsweise der Bundesrepublik Deutschland mit den Grundpfeilern unseres Staatsaufbaus: den Verfassungsgrundsätzen und Verfassungsprinzipien. Die fünf zentralen Verfassungsprinzipien der Bundesrepublik Deutschland sind Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat, Sozialstaat und Republik – sie sind in Artikel 20 des Grundgesetzes verankert. Diese Prinzipien sind das Fundament des deutschen Staats und sollen die staatliche Ordnung, die Machtverteilung und das Zusammenleben der Menschen prägen.
Allgemeines
Die zentralen Verfassungsgrundsätze Deutschlands werden auch Staatsstrukturprinzipien genannt. Sie sind in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes festgelegt und umfassen die Garantie der Menschenwürde, das Republikprinzip, das Demokratieprinzip, das Sozialstaatsprinzip, den Bundesstaat und die Gewaltenteilung. Im Grundgesetz wird die Struktur der Bundesrepublik Deutschland mit wenigen Regelungen festgelegt.
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch beson...